Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 – Marzari Technik GmbH (im Folgenden: Marzari) liefert ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher können nicht beliefert werden.
1.2 – Für die Geschäftsbeziehung zwischen Marzari und unseren Kunden (im Folgenden: Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.3 – Jeglichen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden auch nicht durch Annahme des Auftrags Vertragsinhalt.
1.4 – Unsere AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 – Sämtliche Angebote und Preisangaben auf unserer Internetseite und in Katalogen sind freibleibend.
2.2 – Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Marzari die Bestellung des Kunden annimmt oder den Auftrag unverzüglich ausführt. Eine reine Empfangsbestätigung der Bestellung stellt keine Annahme dar.

3. Preise

3.1 – Alle Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackung/Versand.
3.2 – Die Kosten des Versands trägt der Kunde, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

4. Zahlung

4.1 – Ab einem Auftragswert von 500,00 € netto Warenwert liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorauskasse (Zahlung vor Lieferung). Auch in anderen Fällen behalten wir uns vor, die Bestellung nur bei Vorauskasse anzunehmen und durchzuführen.

5. Verpackung

5.1 – Die Ware wird, falls nichts anderes vereinbart ist, in Kartonagen verpackt und nicht gegen Nässe geschützt geliefert. Marzari ist es gestattet, hiervon abzuweichen, soweit die Verpackung mindestens gleich- oder höherwertig ist.

6. Abholung und Versand

6.1 – Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk.
6.2 – Bei allen Versendungsarten geht die Gefahr mit Ablieferung an den Kunden bzw. an den Abholer/Spediteur auf den Kunden über.
6.3 – Wir sind berechtigt, Teillieferungen in zumutbarem Umfang vorzunehmen.
6.4 – Für Ladungssicherung abgeholter Waren ist der Kunde/Abholer selbst verantwortlich.
6.5 – Bei Abholung ist die gelieferte Ware bei der Übernahme durch den Kunden/Abholer auf Menge sowie Ausstattung/Zubehör zu prüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

7. Beschaffenheit der Ware, Mängel

7.1 – Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und Ausstattung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Muster gelten, falls nichts anderes vereinbart ist, als ein annäherndes Anschauungsstück für Qualität, Abmessung und Farbe.
7.2 – Für die Untersuchungs- und Rügepflichten gilt § 377 HGB.

8. Haftung

8.1 – Jegliche Haftung von Marzari für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der folgenden Fälle vor:
– vorsätzliche Pflichtverletzung
– grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Marzari
– schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
– arglistiges Verschweigen von Mängeln oder Garantie für deren Abwesenheit
– schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung bei
– grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter von Marzari und bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
– Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz

9. Aufrechnung

9.1 – Gegen Forderungen von Marzari kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Gegenforderungen aufgerechnet werden.
9.2 – Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von Marzari ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Gegenforderungen zulässig.

10. Warenrücknahme

10.1 – Ware wird nur nach Vereinbarung zurückgenommen.
10.2 – Sonderanfertigungen (Artikel nach Maß) sind von jeder Rücknahme ausgeschlossen.
10.3 – Angenommen wird nur Ware in neuem einwandfreiem Zustand; insbesondere beschädigte Produkte oder solche mit Bearbeitungs-, Lager- oder Gebrauchsspuren werden nicht angenommen.
10.4 – Bei der Rückgabe sind Lieferschein und/oder Rechnung der Ware beizufügen. Nur dann kann eine Gutschrift über die Warenrücknahme erteilt werden.
10.5 – Rückgabeort ist der Betriebssitz von Marzari. Warenrücksendungen haben frachtfrei zu erfolgen.
10.6 – Im Hinblick auf die hierbei für Marzari entstehenden Aufwendungen und sonstige Nachteile (Verwaltungsaufwand, Kontrolle, Wiedereinlagerung, Neuverpackung, entgangener Gewinn usw.) erfolgen Warenrücknahmen nur zu 80 % des Nettowarenwerts (ohne MWSt.), über die eine Gutschrift erfolgt.
10.1 – Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen über die Warenrücknahme (Ziff. 9) bleiben   etwaige Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 – Marzari behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
11.1 – Darüber hinaus behält sich Marzari das Eigentum an gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen von Marzari gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung getilgt sind.

12. Schlussbestimmungen

12.1 – Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Marzari und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
12.2 – Erfüllungsort ist Leutkirch.
12.3 – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von Marzari zuständige Gericht. Marzari kann jedoch auch an dem für den Geschäftssitz des Kunden zuständigen Gericht klagen.

Stand: 04.10.2010